Rechtsgrundlage

Die Steuerberatung ist dem Steuerberater vorbehalten. Das Steuerberatungsgesetz bietet jedoch die Möglichkeit als Buchhalter selbständig tätig zu werden. Die Rechtsgrundlage ist der § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz. Demnach darf der selbständige Buchhalter folgende Aufgaben ausführen:

  • Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle (Ordnen, Sortieren, Kontieren, Buchen)
  • Consulting und  Controlling (BWAs, Unternehmensberatung)
  • Büro- und Schreibarbeiten
  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (Lohnsteueranmeldung und Meldung zur Sozialversicherung)
  • Digitalisierung von Belegen

Rechts -und Steuerberatung sowie alle den Steuerberatern vorbehaltenen Aufgaben darf der selbständige Buchhalter nicht anbieten!

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