Rechtsgrundlage
Die Steuerberatung ist dem Steuerberater vorbehalten. Das Steuerberatungsgesetz bietet jedoch die Möglichkeit als Buchhalter selbständig tätig zu werden. Die Rechtsgrundlage ist der § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz. Demnach darf der selbständige Buchhalter folgende Aufgaben ausführen:
- Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle (Ordnen, Sortieren, Kontieren, Buchen)
- Consulting und Controlling (BWAs, Unternehmensberatung)
- Büro- und Schreibarbeiten
- Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung (Lohnsteueranmeldung und Meldung zur Sozialversicherung)
- Digitalisierung von Belegen
Rechts -und Steuerberatung sowie alle den Steuerberatern vorbehaltenen Aufgaben darf der selbständige Buchhalter nicht anbieten!