Vereine
Besonderheiten bei der Buchhaltung für Vereine
Das Vereinswesen erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit. Egal ob gemeinnützig oder nicht, für jeden Verein besteht eine Buchführungspflicht.
Gleichwohl womit sich Ihr Verein befasst, die Mitglieder und das Finanzamt wollen über die finanzielle Lage des Verein informiert werden. Das Finanzamt prüft entsprechend eine Abgabeverpflichtung. Die Nachweispflicht gegenüber den Mitgliedern ergibt sich aus dem BGB, der Vorstand sollte folgende Kriterien beachten:
- Alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins werden vollständig und geordnet wiedergegeben.
- Für alle diese Vorgänge müssen Belege oder Unterlagen zur Verfügung stehen.
- Erstellung eines Verzeichnis das Auskunft über das Vereinsvermögen gibt.
Gemeinnützigen Vereinen gewährt der Staat diverse Steuererleichterungen:
- Steuererleichterungen – Spenden und oft auch Mitgliedsbeiträge an den Verein lassen sich steuersenkend geltend machen.
- Gewährung von Vorteilen – gemeinnützige Vereine können Übungsleiterpauschalen oder Ehrenamtsfreibeträge gewähren.
- Sondernutzungsrechte – diese Vereine erhalten erleichterten Zugang für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen.
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Riskieren Sie nicht die Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Vereine müssen zudem auch noch Auflagen von Gewerbesteuer-, Körperschaftssteuer– oder Umsatzsteuergesetz genügen, um in den vollen Anspruch von Befreiungen oder Vergünstigungen zu kommen.
Bevor ein Verein Steuern zahlen muss, muss allerdings eine Menge passieren. Zum Beispiel muss er mehr als 35.000 Euro Umsatz machen oder mehr als 5.000 Euro Gewinn erzielen. Um das überprüfen zu können, braucht das Finanzamt natürlich immer eine ordentliche Vereinsbuchhaltung. Und dabei muss sich der Verein klar von wirtschaftlichen Zwecken abgrenzen, seine ideellen oder sogar gemeinnützigen Zwecke explizit belegen:
- Ideeler Bereich (Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Spenden)
- Zweckbetrieb (Einnahmen aus dem laufenden Betrieb und regelmäßigen oder einzelnen Veranstaltungen)
- Vermögensverwaltung (Einkünfte aus Kapitalvermögen, langfristigen Vermietungen)
- wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Einkünfte außerhalb des Satzungszwecks)
Es gilt viel zu beachten und zu beurteilen! Vermeiden Sie unnötige Fehler und das Risiko der Aberkennung der Gemeinnützigkeit.